• Detail Mehrstellenmessvorrichtung

Funktionsbeschreibung

Das Werkstück wird in die Mehrstellenmessvorrichtung über eine Vorführung und/oder gegen Anschlag eingelegt und in der Regel ebenso entnommen. Erforderlichenfalls wird mittels Niederhalter das Werkstück gespannt und  positioniert. Messtaster bzw. Messwertaufnehmer werden in Messposition gebracht.



Entsprechend der Messaufgabe werden statische und/oder dynamische Messungen eingeleitet. Längenmessungen können taktil-mechanisch oder pneumatisch erfolgen. Weitere physikalische Messeffekte wie  Ultraschall, Lasertechnik, optische Bildverarbeitung, Wirbelstromverfahren etc. können nach Bedarf der Messaufgabe zum Einsatz kommen.


 

Konventionelle Feinzeiger bzw. Messuhren zeigen unmittelbar die entsprechenden Abweichungen oder Istwerte an.

Toleranzkennzeichnungen auf den Feinzeigerskalen können nach Kundenwunsch ausgeführt werden und erleichtern die schnelle Messwertinterpretation.

SPC Mehrstellenmessvorrichtung



Handelsübliche Induktivtaster liefern die Messwerte als elektrische Signale, die über entsprechend handelsübliche Digitalanzeigen, Anzeigesäulen oder Messrechner verarbeitet werden können. Der Einsatz von programmierbaren Anzeigegeräten ermöglicht eine einfache Auswertung, Anzeige und statistische Dokumentation der geforderten  Mass-,  Form- und  Lagetoleranzen. Sehr beliebt ist die Balkenanzeige der Merkmalswerte in den Ober- und Untergrenzen der Qualitätsregelkarte.

Ferner ermöglicht die rechnergestützte Messauswertung die Aufbereitung eines elektronischen Signals zu weiteren, automatischen Steuerungszwecken.


Federkontaktduesendorn 2-stufig mit Hoehenmass per Induktivtaster

 

 

Vor dem Messen z.B. bei Schichtbeginn sind die Messwegaufnehmer und Messwertwandler mittels Einstellmeister zu überprüfen und zu kalibrieren. Die Mehrstellenmessvorrichtungen können als manuelle, halbautomatische oder vollautomatische Einheit geliefert werden. Natürlich sind die halb- und vollautomatischen Vorrichtungen mit den erforderlichen Schutzeinrichtungen im Sinne der Arbeitsunfallverhütung gesichert.